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   FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06   

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https://dejure.org/2010,13233
FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06 (https://dejure.org/2010,13233)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.02.2010 - 1 K 2231/06 (https://dejure.org/2010,13233)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 1 K 2231/06 (https://dejure.org/2010,13233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 17 EStG 1997, § 20 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 1997, § 11 Abs 1 EStG 1997, § 60 GmbHG, §§ 60 ff GmbHG
    Zufluss einer nicht in Geld bestehenden verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt der tatsächlichen wirtschaftlichen Verfügbarkeit - Ansatz eines Auflösungsverlustes gem. § 17 EStG vor Abschluss des Liquidationsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zufluss einer nicht in Geld bestehenden verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt der tatsächlichen wirtschaftlichen Verfügbarkeit; Ausnahmsweiser Ansatz eines Auflösungsverlustes gem. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) vor Abschluss des Liquidationsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
    Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten Gewinnausschüttung/Zeitpunkt des Ansatzes eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG/Saldierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt des Zuflusses eines Vermögensvorteils in Gestalt einer verdeckten Gewinnausschüttung/Zeitpunkt des Ansatzes eines Auflösungsverlustes nach § 17 EStG/Saldierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Soweit ein Steuerpflichtiger einen steuermindernden Ansatz eines Auflösungsverlustes mit der Begründung begehrt, er habe der Gesellschaft ein Krisendarlehen gegeben, trägt er die objektive Feststellungslast für den Umstand und den Zeitpunkt des Eintritts der Krise (BFH-Urteil vom 13. Juli 1999, Az.: VIII R 31/98, BFH/NV 1999, 1692).

    Auf die Prüfung, wann die Krise der Gesellschaft eingetreten ist und wann die Gesellschafter hiervon Kenntnis erlangt haben, ist nach der Rechtsprechung des BFH bei einem Darlehen oder einer anderen Finanzierungsmaßnahme, welche von vornherein in die Finanzplanung der Gesellschaft in der Weise einbezogen ist, dass die zur Aufnahme der Geschäfte erforderliche Kapitalausstattung der Gesellschaft durch eine Kombination von Eigen- und Fremdfinanzierung erreicht werden soll, verzichtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999, Az.: VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724).

  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 41/03

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung von weniger als fünf Jahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Eine Bürgschaft, die zu einem Zeitpunkt übernommen wurde, in dem sich die Gesellschaft noch nicht in der Krise befand, kann eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen, wenn sie bei Eintritt der Krise stehen gelassen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 22. Februar 2005, VIII R 41/03, BFH/NV 2005, 1518, m.w.N.).

    Derartigen krisenbestimmten Darlehen/Bürgschaften stehen Finanzplandarlehen/Finanzplanbürgschaften gleich, die vom Gesellschafter im Rahmen eines erkennbaren Finanzplans übernommen worden sind (BFH-Urteil vom 22. Februar 2005, Az.: VIII R 41/03, BFH/NV 2005, 1518).

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Der Veräußerungsverlust ist z.B. dann bereits vor Abschluss der Liquidation realisiert, wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt wurde (BFH-Beschluss vom 27. November 1995, Az.: VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406 m.w.N.) oder, und nur diese Alternative kann für den Streitfall relevant sein, die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH-Urteile vom 04. November 1997, Az.: VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344; vom 25. März 2003, Az.: VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305).

    Indizien für eine Finanzplanmaßnahme in diesem Sinne sind deren Unentbehrlichkeit für die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks, fehlende Bereitschaft eines Außenstehenden zu deren Gewährung, eine Hilfegewährung zu nicht marktüblichen Konditionen und kein Ausgleich eines nur vorübergehenden Geldbedarfs der Gesellschaft (vgl. BFH-Urteil vom 04. November 1997, Az.: VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344).

  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02

    Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens über

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Der Veräußerungsverlust ist z.B. dann bereits vor Abschluss der Liquidation realisiert, wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt wurde (BFH-Beschluss vom 27. November 1995, Az.: VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406 m.w.N.) oder, und nur diese Alternative kann für den Streitfall relevant sein, die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH-Urteile vom 04. November 1997, Az.: VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344; vom 25. März 2003, Az.: VIII R 24/02, BFH/NV 2003, 1305).

    Sie führt aber - bei Eröffnung eines Konkursverfahrens - lediglich zur Auflösung der Gesellschaft, nicht aber zu ihrer Vollbeendigung (BFH-Urteil vom 25. März 2003, Az.: VIII R 24/02, a.a.O.).

  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Die Entstehung eines zu einem bestimmten Zeitpunkt zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes setzt voraus, dass zu diesem Zeitpunkt mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter und mit einer wesentlichen Änderung der durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteil vom 27. November 2001, Az.: VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731).

    Nur ausnahmsweise wird der Veräußerungsverlust schon vor Abschluss der Liquidation realisiert, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist, weil die Auskehrung weiteren Vermögens an den Anteilseigner aus dem Gesellschaftsvermögen (Vermögenslage auf der Ebene der Gesellschaft) und das Anfallen weiterer (nachträglicher) Anschaffungs- oder Auflösungskosten in nennenswerter Höhe (Vermögenslage auf der Ebene des Anteilseigners) ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 14. Juni 2000, Az.: XI R 39/99, BFH/NV 2001, 302; vom 27. November 2001, Az.: VIII R 36/00, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 23.07.2009 - 16 K 3510/08

    Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Danach kann es, wenn nur solche Finanzierungshilfen, die dem zivilrechtlichen Eigenkapitalersatzrecht unterfallen, zu nachträglichen Anschaffungskosten führen können, kein von der zivilrechtlichen Rechtslage abweichendes steuerrechtliches Kapitalersatzrecht in Form von Finanzplandarlehen geben (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2009, Az.: 16 K 3510/08 E, EFG 2009, 1830).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Der Gesellschafter muss sich zu einem früheren Zeitpunkt mit bindender Wirkung gegenüber der Gesellschaft oder deren Gläubigern dazu verpflichtet haben, die Finanzierungsmaßnahme auch in der Krise der Gesellschaft stehen zu lassen oder dazu, dass seine Forderung im Range hinter die Forderungen der übrigen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten soll (BFH-Urteil vom 10. November 1998, Az.: VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348).
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98

    Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Eine Kapitalgesellschaft kann unter Berücksichtigung der besonderen Zwecksetzung des § 17 EStG trotz vorhandener Aktivwerte als vermögenslos behandelt werden, wenn der beteiligte Gesellschafter mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen im Rahmen der Vermögensverteilung nach § 72 GmbH nicht mehr rechnen konnte (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999, Az.: VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561).
  • BFH, 22.04.2008 - IX R 75/06

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung wegen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Allein daraus, dass die Finanzierungsmaßnahme eines Gesellschafters zugunsten der Gesellschaft dem sog. Fremdvergleich nicht standhält, folgt jedoch noch nicht, dass sie zu funktionalem Eigenkapital und damit im Verlustfall zu nachträglichen Anschaffungskosten iSd § 17 Abs. 2 EStG führt (BFH-Urteil vom 22. April 2008, Az.: IX R 75/06, BFH/NV 2008, 1994).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05

    Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
    Diese Maßnahmen sind dann durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn und soweit sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben und deshalb wie dieses gebunden sind, sog. funktionales Eigenkapital (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008, Az.: IX R 63/05, BStBl II 2009, 5 m.w.N.).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

  • BFH, 22.02.2005 - VIII R 24/03

    VGA; Zuwendung an nahe stehende Personen

  • BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99

    Einlage nach Entstehen eines Auflösungsverlusts

  • BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98

    Schadenersatz und vGA

  • BFH, 30.07.1997 - I R 65/96

    Gebäudeerrichtung auf Gesellschaftergrundstück

  • BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95

    Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung

  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98

    Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung

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